Kapitel I: Die Vorgehensart der Staatsanwaltschaft, der Gendarmerie und des rumänischen Informationsdienstes (SRI) gegen M.I.S.A.

In diesem Bericht informieren wir über den Missbrauch und die Verletzung der Menschenrechte, denen M.I.S.A. als Organisation, einige ihrer Gründungsmitglieder und Teilnehmer der M.I.S.A.-Yogakursen von Seiten der rumänischen Staatsbehörden im Rahmen der Hausdurchsuchungen vom 18.-22. März 2004 in Bukarest und anderen Ortschaften des Landes ausgesetzt wurden.


 


Allein am 18 März 2004 haben ungefähr 300 Staatsanwälte, Polizisten und Gendarmen Hausdurchsuchungen in 16 Immobilien durchgeführt, die sich in privatem Eigentum von Teilnehmern der M.I.S.A.-Yogakurse befinden. In allen diesen Immobilien verliefen die Durchsuchungen aggressiv, begleitet von Missbrauch und Illegalitäten. Es wurde Folgendes beschlagnahmt: Bücher, Video- und Audiokassetten, CD-s, Geld, persönlicher Schmuck, private Photos und persönliche Akten, alle elektronischen Geräte (von privaten Mobiltelefonen bis zu Computern) usw.


 


78 Personen wurden festgenommen und gezwungen, Erklärungen in Bedingungen extremer Brutalität, psychischem Druck und Einschüchterungen abzugeben. Keine dieser 78 Personen hat Widerstand geleistet bzw. physische oder verbale Gewaltsamkeit gegenüber den Sicherheitsbehörden geäußert.


 


Die gesamte Aktion wurde von der Staatsanwaltschaft Bukarest organisiert und ausgeführt. Die Genehmigung dieser Aktion erfolgte durch den Vorsitzenden der Abteilung 1 des Strafgerichtes Bukarest, Richterin Lia Savonea.


 


Trotz dieser beeindruckenden Kraftvorführung wurde aufgrund der Hausdurchsuchungen und der bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt durchgeführten Untersuchungen noch keine einzige Strafanzeige gegenüber einer der festgenommenen Personen und auch kein Haftbefehl ausgestellt.


 


So wie die folgenden Aussagen (Kapitel II) es zeigen, stellt die Aktion der rumänischen Staatsbehörden eine offenkundige Verletzung der bestehenden Gesetze – rumänische Verfassung und Strafgesetzbuch – dar. Es wurden gleichzeitig die grundlegenden Menschenrechte und Freiheiten verletzt, die sowohl durch die rumänische Gesetzgebung als auch durch alle internationalen Organisationen und Verträge, denen Rumänien beigetreten ist, geschützt werden.


 


Folgendes wurde verletzt:


1.      das Recht jedes Bürgers auf Selbstverteidigung, d.h. die Möglichkeit des Bürgers von einem Anwalt während aller Phasen der strafrechtlichen Untersuchungen begleitet zu werden, vorgesehen in Artikel 6 des Strafgesetzbuches;


2.      das Recht der Bürger auf die genaue Einhaltung der Gesetze von Seiten der Untersuchungsbehörden, sowohl während der Hausdurchsuchungen als auch körperlicher Durchsuchungen – vorgesehen in Artikel 100-110 des Strafgesetzbuches;


3.      das Recht ausländischer Bürger von einem Übersetzer begleitet zu werden – vorgesehen in Artikel 128 des Strafgesetzbuches;


4.      das Recht auf das eigene Bild, vorgesehen in Artikel 12 des C.N.A. Beschlusses Nr. 80/2002 bezüglich der Wahrung der menschlichen Würde;


5.      das Recht auf das eigene Bild und die wahrheitsgetreue Informierung der Öffentlichkeit, vorgesehen in Artikel 3, Paragraph 2 des Gesetzes Nr 5004/2002 bezüglich des Audiovisuellen und in Artikel 2 Beschluss C.N.A. Nr. 274/2003 bezüglich der wahrheitsgetreuen Informierung der Öffentlichkeit.


 


Gleichzeitig wurden durch die Videoaufnahmen, die von der Polizei während der Hausdurchsuchungen gemacht und später über die rumänischen Fernsehsender ausgestrahlt wurden, folgende Rechte verletzt:


6.      das Recht auf das eigene Bild,


7.      das Recht auf die Annahme der Unschuld,


8.      die Überprüfung der beschuldigenden Aussagen sowie die Angabe zumindest der Beweismittel, die diese bekräftigen;


9.      die wahrheitsgetreue Informierung der Öffentlichkeit,


10. das Prinzip der Zulassung und Unterstützung der freien Meinungsbildung,


11. das Prinzip der Sicherung von Unparteilichkeit und Gleichgewicht, durch Vorstellung der wesentlichen gegensätzlichen Gesichtspunkte.


 


 


Aufgrund dieser Darstellungen, fühlen wir uns bedroht – als Organisation, als Mitglieder von M.I.S.A., als Teilnehmer an den Yogakursen, die von M.I.S.A. organisiert werden, sowie auch als einfache Bürger.


 


Daher ersuchen wir die internationalen Organisationen um Schutz und Unterstützung bei der Anerkennung der grundlegenden Menschenrechte, die in allen Verträgen, die Rumänien unterzeichnet hat, festgelegt wurden.

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